§188 Strafgesetzbuch – „Majestätsbeleidigung“ schon ab kommunaler Ebene – Niedersachsens Justizministerin möchte verschärfen

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Paragraf 188 des Straftgesetzbuches (der sog. „Majestätsbeleidigungsparagraf“) sieht dies vor: (1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.

(2) Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ 186) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Zweierlei Maß

Diese „Politikerbeleidigung“ wurde erst 2021 in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Im Klartext: Wenn man z.B. den nachweislich dämlichen Kommunalpolitiker (oder die -*in) XY öffentlich als „Dummbeutel“ oder gar als „Idioten“ bezeichnete, könnte das dem politikverdrossenen Veröffentlicher mehrere Jahre Knast einbringen, wobei zu fragen wäre, ob durch den Vorwurf das „öffentliches Wirken“ des Politikers “erheblich erschwert“ würde. Ein Gummiparagraf. Und warum gelten für Politiker ab kommunaler Ebene andere Maßstäbe als für das gemeine Volk? Da sollen ja auch völlig überforderte, aber dennoch  „Volksvertreter“ mit viel Meinung, aber wenig Wissen in den Räten abstimmen, die die Tragweite ihrer Entscheidungen nicht immer überblicken.

Dr. Kathrin Wahlmann (SPD)

In Niedersachsen ist derzeit Dr. Kathrin Wahlmann (SPD) die Justizministerin. Sie machte den „harten Hund“, wenn es um reale oder vermeintliche Politikerbeleidigungen geht und forderte als Vorsitzende auf der 95. ständigen Fachministerkonferenz der Justizminister im November 2024, die Voraussetzungen der „Politikerbeleidigung“ noch weiter abzusenken. Dann reicht vielleicht schon statt „Arschloch“ der „Armleuchter“, um hinter Gitter zu gehen. (Legal Tribune vom 23. Nov. 2024)

Dünnhäutig

Wie dünnhäutig die heutige Politikerkaste inzwischen geworden ist, zeigt das Vorgehen von Wirtschaftminister Dr. Habeck (B90/Die Grünen) oder der plappernden Außenministerin Annalena Baerbock, die hunderte Anzeigen gegen „Hass und Hetze“ https://www.ruhr24.de/politik/robert-habeck-annalena-baerbock-hass-strafanzeigen-ampel-koalition-bundesminister-fdp-internet-93431500.html  

über die Anwaltskanzlei „So Done“ in Rheine erstatteten, ein lukratives Geschäftsmodell für beide Seiten. Nur ist das Begrifsspaar „Hass und Hetze“ (engl. „hate speech“) kein juristisch-rechtlicher Begriff, sondern rein politisch motiviert!

„Schwachkopf“

Große Aufmerksamkeit der Presse – und der Polizei erhielt ein Rentner, der Minister Habeck in den Sozialen Medien als „Schwachkopf“ bezeichnete und daraufhin frühmorgens Besuch von der Polizei samt Durchsuchungsbeschluss seiner Wohnung erhielt, ein offensichtlich unverhältnismäßiges Vorgehen zur Einschüchterung.

Paula Piechotta (B90/Die Grünen)

Ohne Repressalien kam unlängst die Grünen-Bundestagsabgeordnete Paula Piechotta davon, die den Bundeskanzler in einem Podcast so bezeichnete: „Alle in der SPD wissen, dass Olaf Scholz ein Arschloch ist“. Sie entschuldigte sich später für ihre unfeine Entgleisung. Merke: Politiker unter sich müssen keinen Besuch der Polizei im Morgengrauen befürchten.

George Orwell und die Schweine

Wie hieß es doch im Roman von George Orwell „Die Farm der Tiere“ („Animal Farm“) anfänglich von den Schweinen, die die Macht auf dem Bauernhof übernommen hatten: „Alle Tiere sind gleich“, was sie  später änderten in „Alle Tiere sind gleich, aber manche sind gleicher.“

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