Hat Moorwegs Bürgermeister Jürgen Schröder, CDU, (Samtgemeinde Esens im Landkreis Wittmund) einen Amtsbonus bei der Strafverfolgung
bekommen? Die jetzt erfolgte Einstellung des Verfahrens wegen illegaler Asphaltentsorgung gegen ihn durch die Staatsanwaltschaft in Aurich hatte ja schon eine längere Vorgeschichte: „Den Ermittlungen vorausgegangen waren drei Aufforderungen der Unteren Abfallbehörde des Landkreises, das Bitumen sachgerecht zu entfernen. Bei einem ersten Ortstermin Anfang Mai wurde die Gemeinde das erste Mal aufgefordert, berichtet Ralk Klöker, Pressesprecher des
Landkreises Wittmund. Erst Ende August wurde Vollzug gemeldet und bei
einem Ortstermin erneut überprüft.“, so ein Bericht in der Ostfriesen
Zeitung bereits am 30.09.2015.
Das ist mindestens eine Ordnungswidrigkeit, die der Landkreis als Naturschutz- oder Abfallbehörde hätte ahnden können, aber bei dieser Menge schon eher eine Straftat. Was wäre wohl auf einen “Normalbürger” zugekommen, der mehr als eine
Tonne Restasphalt im Wald “verklappt” hätte und der der Aufforderung, diesen wieder zu entfernen, nicht unverzüglich nachgekommen wäre?
Jürgen Lohs aus Moorweg hat´s kommentiert:
Asphalt-Cowboy – Nachsicht für Jürgen Max Johann
von Jürgen Lohs, Moorweg
Er beschäftigt Juristen, Psychologen, Philosophen, Mediziner, Politik und Feuilleton – der Begriff der Schuldfähigkeit. Sein Bedeutungsspektrum betrifft die Frage, was jemandem nachgesehen werden muss oder soll oder darf, wenn Überschauungspotential und moralische Reife (noch) nicht adäquat entwickelt sind sowie das Phänomen, dass – volkstümlich formuliert – jemand aus lauter Dämlichkeit im strafrechtlichen Sinne nicht haftbar ist für sein Handeln, wo’s ihm verantwortlich nicht zuzurechnen wäre, und nicht zur Rechenschaft gezogen werden mag.
Der Diskurs beansprucht selbstverständlich auch im Moorweger Märchenland noch gar manche Differenzierung und Nuance, nämlich: „Weisungsgemäß und ohne Vorsatz handelte“ der Moorweger Gemeindearbeiter (als dortiger Ratsherr sich selber vorgesetzt), als er die Asphaltüberschüsse des Vorjahres tief und tiefer ins Unterholz verschob und dem Chronisten, der ihn ertappte, den Stinkefinger zeigte. (Siehe auch: „Moorweg: illegale Asphaltentsorgung im Wald, Dichtung und Wahrheit“ und hier: „Moorweg – großzügig und ratsherrlich grüßend: Fuck you, Bürger!“)
Man kennt diese Moorweger Zufälle, Zaubereien und Schicksalswinke: Da ist die empfindliche Asphalttaste am Gemeindetrecker und kommt man da versehentlich dran, schnurrt schon das ganze Verklappungsprogramm selbständig los: Lader runter, Schub in Graben und Unterholz, Palaver-Licht an und weg, 3 mal binnen 6 Wochen…
„Weisungsgemäß und ohne Vorsatz“, diese Paarung also aus „Versehen“ und „qua hoppla“- Gebot daher nachvollziehbar: „Das Verfahren gegen den Gemeindearbeiter wurde eingestellt“, so schreibt die Staatsanwaltschaft Aurich am 17.02.2016 in Sachen NZS 410 Js 23673/15, Ermittlungsverfahren gegen Jürgen Max Johann Schröder u.a..
Überraschend anders hingegen die einschlägige Erhellung „hinsichtlich des o.g. Bürgermeisters“, der die Verklappungsweisung erteilte, das öffentlich bezahlte Reparaturmaterial bis tief ins Unterholz hinein unbrauchbar machen und nach mehreren Beseitigungsaufforderungen das jeweils noch tiefer reinschieben ließ. Von Ermittlungen wisse er nichts, log er öffentlich in der Lokalpresse und patzte gegen die Polizeibehörde, die mache „aus einer Mücke einen Elefanten“, was für ihn „unvorstellbar“ sei. Die Staatsanwaltschaft erwiderte scharf: „Es ist schließlich anzunehmen, dass die Unannehmlichkeiten des Ermittlungsverfahrens eindrucksvoll vor Wiederholungen gewarnt haben“ und führt in der so zugeschriebenen Kompetenz für Kleininsekten und Großsäuger weiter aus, dass „kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht“, auch wenn vereinzelte Moorweger Bezahl-Bürger das anders sehen mögen, da sie sich, je nach Ausstattung, wahlweise Vorderachse oder Oberschenkelhals brechen in den Schlaglöchern, die seit April 2015 auf jenen Reparaturasphalt warten, den der Bürgermeister ins Unterholz hatte schieben lassen.
Mit der staatsanwaltlichen Diagnose, es mangele „an einer für den Beschuldigten erkennbaren Umweltgefährdung“, ließ er sich dann Kenntnisstand, Schuldfähigkeit und Erfassungspotential eines 6-jährigen attestieren, die im Kontext des mangelnden öffentlichen Interesses an der Retardierung des Ortsvorstehers eine Steilvorlage abgeben dürften für andere mutwillige Bürgermeister der Esenser Mitgliedsgemeinden. Möglicherweise fällt es da manchem gar nicht schwer, eine infantile Wahrnehmung der Verhältnisse zur Schau zu tragen.
Nachahmer aber sollten zudem darauf achten, bei Rechtsverletzungen stets als Amtsperson aufzutreten, da ein öffentliches Interesse daran wohl absehbar erlischt, während – im Umkehrschluss – der Privattäter etwa mit der ganzen Bürde des aufflammenden öffentlichen Strafverfolgungsinteresses und harter Ahndung zu rechnen hätte. Das verneinte öffentliche Interesse übrigens führte alsdann dazu, dass die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Aurich den Einstellungsbeschluss der Presse bekanntgab und erläuterte (s.u.).
Einst gab es die Anregung, das Moorweger Wappen um den Stinkefinger zu ergänzen; sie soll hiermit eine hübsche Erweiterung erfahren: Die Harlinger-Gerichtsreporterin Martina Ricken empfiehlt in ihrem heutigen Bericht dem Jürgen Max Johann zur Ertüchtigung seines Weltbildes die sehr lehrreichen Kindersendungen „Löwenzahn“ von Peter Lustig – dies dankend aufgreifend sollte in der nächsten Gemeinderatssitzung, wo der Bürgermeister alle vier Wochen die Erwachsenenwelt simuliert, angeregt werden, auch den Löwenzahn mit ins Moorweger Wappen aufzunehmen.
Ostfriesischer Kurier, Norden und
Anzeiger für Harlingerland, Wittmund/NDS, 27. Februar 2016
Staatsanwaltschaft stellt ungewöhnliches Verfahren ein.
Aurich/MARI – „Asphalt gehört nicht in den Wald“. Vielleicht hätte der
kürzlich verstorbene Moderator der TV-Kindersendung „Löwenzahn“ mit
diesem kurzenund einprägsamen Satz einen Beitrag zum Thema
„Umweltdelikte“ eingeleitet und den kleinsten Zuschauern erklärt, was
unter illegaler Abfallbeseitigung zu verstehen ist. Dass Asphalt nicht
in den Wald gehört, sollten Erwachsene wissen.
Doch ausgerechnet ein Bürgermeister aus dem Landkreis Wittmund, von
dem man einen noch größeren Wissensvorsprung erwarten könnte, hatte
die Beseitigung von Asphaltresten im Wald angeordnet. Ein Mitarbeiter
seiner Gemeinde hatte seinenAuftrag auch brav ausgeführt. Das zog ein
Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Aurich nach sich. Die
Strafverfolgungsbehörde beließ es allerdings bei einem erzieherisch
erhobenen Zeigefinger und stellte in der vergangenen Woche das
Verfahren gegen beide Beschuldigte ein. Der Gemeindemitarbeiter habe
weisungsgemäß gehandelt und trage keine persönliche Schuld, so
erläuterte Dr. Katja Paulke, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Aurich,
den Einstellungsbeschluss. Beim Bürgermeister sah die
Staatsanwaltschaft nur eine geringe Schuld. „Es fehlt an einer
objektiv feststellbaren Umweltgefährdung des Lagergutes“, so die
Pressesprecherin. „Mit diesem Lagergut verhält es sich anders,als wenn
beispielsweise ein leckgeschlagener Ölkanister auf diese Weise
entsorgt wird“, führte sie aus.Außerdem sei einUmweltschaden
ausgeschlossen, weil die Asphaltreste inzwischen beseitigt seien, wie
der LandkreisWittmund bestätigt habe. Auch gebe es kein öffentliches
Interesse an der Verfolgung. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus,
dass der Bürgermeister mit den „Unannehmlichkeiten des Verfahrens
eindrucksvollvor Wiederholungen gewarnt“ sei. Lehrreiche
Kindersendungen anzuschauen, ist sicherlich angenehmer.