Die rasante Eichenfällaktion für das neue Baugebiet „Oll Schoolpadd“ in der Eekenstraat in Holtgast schlug Wellen, die Anlieger sind aufgebracht, die Presse berichtete ausführlich (siehe unten).
Dreh- und Angelpunkt ist der „Umweltbericht“ ( hier als .pdf nachzulesen) der Gemeinde Holtgast zum Bebauungsplan Nr. 10 „Baugebiet Oll Schoolpadd an der Barkholter Straße”, der seinen Namen, weil absolut fehlerhaft, seinen Namen nicht verdient. Diesen Umweltbericht habe ich naturschutzfachlich zerpflückt und die Argumente an den Landrat des Landkreises Wittmund geschickt. Der Landkreis als Untere Naturschutzbehörde ließ in der Presse verlauten, er habe keine Ausnahmegenehmigung zum Fällen der alten Bäume erteilt, die aber -angeblich- auch gar nicht notwendig gewesen sei. Zuständig sei die Gemeinde Holtgast. Die Gemeinde Holtgast, namentlich der Bürgermeister Enno Ihnen, macht die Planungsgesellschaft GPL für das Fällen der Bäume verantwortlich. Meine Email an den Landrat des Landkreise Wittmund, Matthias Köring, blieb unbeantwortet; keiner ist, so der Eindruck, so richtig verantwortlich, das übliche Behördenversteck- und Ping-Pong-Spiel, wenn es mal wieder so richtig – und vor allem begründet – zur Sache geht.
Liest man sich durch die alten B-Pläne zu dieser Siedlung, kommt man im Jahr 2002 zu folgender Darstellung der Gemeinde Holtgast im Bebauungsplan Nr. 4, Hohe Warf, Holtgast, damals mit Bürgermeister Freese.
Textauszug:
„Massnahmen für die Flächen mit Bindungen für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen: Die entsprechend festgesetzten Flächen sind im Sinne des Wallheckenschutzes nach § 33 NNatSchG zu erhalten und, wo erforderlich, durch Ergänzungspflanzungen aufzuwerten.“
Vor erst 13 Jahren sollten die Wälle für das damalige Baugebiet „Hohe Warf mit Eekenstraat, das jetzt an das geplante Neubaugebiet „Oll Schoolpadd“ angrenzt, also erhalten und sogar „aufgewertet“ werden, nun wurden die damals so schützenswerten Bäume in einer Nacht- und Nebelaktion am helllichten Tage weitgehend abgeholzt, und das sogar in der Vegetations- und Brutzeit.
Am 19. Mai um 18.00 Uhr lädt Bürgermeister Ihnen zu einer „Anliegerversammlung“ „Eekenstraat und Hoog Warft“ in der „Haltestelle“ ein, „betreffend Aufhebung der Wallhecke im BG Oll Schoolpadd“, „im Auftrag der GPL“. Bleibt zu hoffen, dass sich die Anlieger dort kein X für ein U vormachen lassen…
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Mail an den Landrat vom 07. Mai 2015, bisher keine Antwort!:
An den
Landrat des Landkreises Wittmund
Herrn Matthias Köring
Eichenfällung in Holtgast: fehlerhafter Umweltbericht für den Bebauungsplan
Sehr geehrter Herr Köring,
die neun (mit zwölf Stämmen) am 04. Mai in Holtgast gefällten alten
und gesunden Eichen haben so manchem Sturm und Orkan standgehalten,
gegen die Entscheidung des Rates der Gemeinde Holtgast und die
Ausnahmegenehmigung des Landkreises, sie für ein neues Baugebiet zu
fällen, waren auch die tiefen Wurzeln wirkungslos. Bekanntlich gibt es
in der Regel für jeden Bebauungsplan auch einen Umweltbericht, der die
Umweltauswirkungen einer Maßnahme aufzeigen soll. Dieser Umweltbericht
liegt mir inzwischen vor, und er ist, knapp gesagt, fehlerhaft. Im
Wesentlichen wurde der Umweltbericht nur auf Biotoptypen verengt, die
dazugehörenden betroffenen Arten wurden aber nur unzureichend erfasst,
der Paragraf 44 des Bundesnaturschutzgesetze mit seinem Schädigungs-
und Störungsverbot wurde völlig ausgeblendet. Das macht diese Planung
angreifbar.
Zudem ist überhaupt nicht ersichtlich, warum diese alten Bäume
ausgerechnet in der Brutzeit fallen mussten und warum alle Bäume für
die Zufahrten des Baugebietes gefällt wurden. Ein „Normalbürger“, der
dies veranlasst hätte, müsste mit Sicherheit mit einem hohes Bußgeld
rechnen. Die „kommunale Selbstverwaltung“ hat offensichtlich, bar
jeder Kontrolle, Narrenfreiheit. Bemerkenswert dabei ist, dass der
Holtgaster Bürgermeister Enno Ihnen auch der Vorsitzende des Umwelt-
und Naturschutzausschusses der Samtgemeinde Esens ist, nach meiner
Meinung, mit Verlaub, eine krasse Fehlbesetzung!
Die Kommunen haben bei der Beachtung und Umsetzung des
Naturschutzrechtes – eigentlich – Vorbildfunktion, davon ist jedoch
nichts zu merken. Die kommunale „Narrenfreiheit“ wurde ja bereits im
Landkreis schlagend mit dem illegalen Bau der Umgehungsstraße im
Vogelschutzgebiet in Bensersiel bewiesen, die Folgen sind bekannt. Ich
habe mir erlaubt, nachfolgend in einer Bewertung des Umweltberichtes
zum Holtgaster Baugebiet „Oll Schoolpadd“ in zehn Punkten die Mängel
des Berichts aufzuzeigen. Diese Mängelliste habe ich auch den
Strafverfolgungsbehörden zugeleitet, da sich Naturschutz nicht im
rechtsfreien Raum abspielt.
Mit freundlichem Gruß
Manfred Knake
Anlage 1 Foto, Umweltbericht
PS: Diese Mail betrachte ich als „Offenen Brief“, der auch der Presse
zugeleitet wird.
Bewertung des Umweltberichtes zum Baugebiet „Oll Schoolpadd“ in
Holtgast:
1. Bei der Wallhecke – auch wenn sie höhenmäßig klein ist – handelt es
sich um einen im Sinne § 22 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum
Bundesnaturschutzgesetz bzw. § 29 Bundesnaturschutzgesetz geschützten
Landschaftsbestandteil. Dies ist offensichtlich bei der Planung und
Zulassung des B-Planes verkannt worden.
2. Infolge des Bebauungsplanes kam offenbar auch ein Wiesentümpel mit
Röhrichtbestand mit unter die Räder. Dieser Biotop ist ein gesetzlich
geschützter Biotop im Sinne des § 30 BNatSchG. Auch das ist
offenkundig bei der Planung verkannt worden.
3. Die Prognose und Bewältigung von Eingriffsfolgen wurden auf
Biotoptypen verengt; Pflanzenarten wurden nur zufällig erfasst
(darunter mindestens eine Art der Roten Liste). Aufgrund der
betroffenen Biotope sind schwerwiegende Auswirkungen auf im Sinne der
Rote Listen gefährdete Pflanzen und Tierarten zu erwarten. Dass sich
die Sachverhaltsermittlung der Gemeinde nicht auch auf solche
Vorkommen bezieht, ist inakzeptabel. Es wurde einfach – wie es auf S.
12 der Begründung heißt – „nicht untersucht“. Dabei hätte aufgrund der
Biotopausstattung mit dem Vorkommen entscheidungserheblicher Arten –
auch die nach EU-Gemeinschaftsrecht geschützte Arten, z.B. Anhang
IV-Arten der FFH-Richtlinie, siehe Punkt 5 – gerechnet werden müssen.
Es fehlt eine angemessene Erfassung solcher Vorkommen sowie die
Prognose und Bewältigung der Folgen des Bebauungsplanes für solche
Vorkommen.
4. Die Anwendung der Eingriffsregelung beschränkt sich auf ein
Biotopwerteverfahren, welches Natur und Landschaft lediglich den „vier
Grundrechenarten“ zuführt, die rechtlichen Maßstäbe der
Eingriffsregelung aber ignoriert und daher verfehlt.
5. Bei den „nicht untersuchten“ Arten dürfte es sich durchaus um
gemeinschaftsrechtlich besonders geschützte Arten gehandelt haben.
Diese unterliegen den Schädigungs- und Störungsverboten des § 44
BNatSchG.
6. Die Vorschrift des § 44 BNatSchG ist offenbar in gar keiner Weise
in die Prognose und Bewertung der Auswirkungen der Planung einbezogen
worden.
7. Die angekündigten Kompensationsmaßnahmen („Ausgleichsmaßnahmen“)
müssen logischerweise das wiederherzustellen versuchen, was vorher
zerstört wurde. In diesem Falle wurde aber gar nicht exakt erfasst
(nur die Biotoptypen!), welche Arten genau beeinträchtigt, vertrieben
oder vernichtet wurden. Medizinisch gesprochen: Eine Therapie ohne
gründliche Diagnose ist unmöglich.
8. Offensichtlich hat hier auch der Landkreises versagt. Parallel zum
B-Plan ist auch der F-Plan geändert worden (so sieht es jedenfalls
aus). Die F-Plan-Änderung muss vom Landkreis genehmigt werden. Der
Landkreis scheint die Genehmigung mehr oder weniger einfach so gewährt
zu haben – jedenfalls ohne die rechtlichen Hürden des
Wallheckenschutzes, des besonderen Biotopschutzes, des besonderen
Artenschutzes und eine qualifizierte Anwendung der Eingriffsregelung
zum Maßstab gemacht zu haben.
9. Und wie es angehen kann, dass ohne Not und Eile die Bäume und
Gehölze in der Brutzeit abgeräumt werden – also schon gegen
Vorschriften des allgemeinen Artenschutzes verstoßen wird – ist
unerklärlich.
10. Kommune und Landkreis bewegen sich vermeintlich sicher im
Windschatten der mangelnde Klageerhebung. Im Falle einer gerichtlichen
Überprüfung dieses Falles sähe es für Gemeinde und Landkreis eher
nachteilig aus. Es bliebe noch die strafrechtliche Bewertung nach § 66
Bundesnaturschutzgesetz, oder zumindest ein Bußgeld nach § 65
BNatschG.
Anzeiger für Harlingerland, Wittmund, S. 1, 09. Mai 2015
Landkreis stoppt Baumaßnahme
NATURSCHUTZ Baumfällaktion in Holtgast hat ein Nachspiel
HOLTGAST/MH – Das Abholzen vieler alter Eichen an der Eekenstraat in Holtgast (wir
berichteten) hat ein Nachspiel. Der Landkreis Wittmund ist nach Hinweisen der Anwohner – unter ihnen Naturschützer Manfred Knake (Wattenrat) – tätig geworden und hat die Baumaßnahme (Baugebiet Oll Schoolpad) zunächst gestoppt. Knake hatte den Landkreis als Genehmigungsbehörde heftig kritisiert. In einer Stellungnahme schrieb die Verwaltung gestern dazu: „Der Landkreis Wittmund stellt fest, dass er keine Ausnahmegenehmigung erteilt hat, die in Rede stehenden zwölf Eichen in dem geplanten Baugebiet fällen zu dürfen.“ Der Kreis genehmige lediglich die Flächennutzungspläne der Kommunen, die im vorliegenden Fall „keine konkreten Feststellungen über das Fällen der Bäume enthielt“. Die „Angemessenheit der Eingriffsregelung“ obliege der Gemeinde oder dem Erschließungsträger. Die Gemeinde könne nach dem Baustopp jetzt prüfen, ob diese Eingriffsregelung im Bebauungsplan
ausreichend ist, so der Landkreis.
Seite 5:
Kreis wusste nichts von Baumfällaktion
NATURSCHUTZ Behörde stoppt Bauarbeiten in Holtgast nach Hinweisen aus der Bevölkerung
Knake (Wattenrat) übt heftige Kritik an der Kreisverwaltung und an der
Gemeinde.
VON MANFRED HOCHMANN HOLTGAST – Alte, knorrige Eichen abzuholzen, geht sehr schnell. Ausgerechnet in der Eekenstraat und mitten in der Brutzeit schafften die Gemeinde Holtgast und der Erschließungsträger des geplanten Baugebietes Oll Schoolpad vollendete Tatsachen. Die Anwohner sind erbost, fragen nach dem Naturschutz. Es werden ja wieder neue Bäume angepflanzt, entgegnet der Erschließungsträger. Doch so einfach ist die Sache nicht aus der Welt zu räumen – sie hat jetzt ein behördliches Nachspiel (Seite 1).
„Narrenfreiheit“
Der Holtgaster Naturschützer Manfred Knake (Wattenrat) sieht den Landkreis Wittmund als Genehmigungsbehörde in der Pflicht. In einem Brief an Landrat Matthias Köring übte er heftige Kritik. Die alten und gesunden Eichen in Holtgast hätten manchem Sturm und Orkan standgehalten. Aber „gegen die Entscheidung des Gemeinderates Holtgast und die Ausnahmegenehmigung des Landkreises, sie für ein neues Baugebiet zu fällen, waren auch die tiefen Wurzeln wirkungslos“, so Manfred Knake. Für jeden Bebauungsplan gebe es in der Regel einen Umweltbericht, der die Umweltauswirkungen einer Maßnahme aufzeigen soll. Dieser Umweltbericht liege ihm – Knake – vor. Er sei fehlerhaft. Im Wesentlichen sei der Umweltbericht nur auf Biotoptypen verengt, die dazugehörenden betroffenen Arten seien aber nur unzureichend erfasst, der Paragraf 44 des Bundesnaturschutzgesetzes mit seinem Schädigungs- und Störungsverbot sei völlig ausgeblendet worden. Das mache diese Planung angreifbar. Zudem sei überhaupt nicht ersichtlich, warum diese alten Eichen ausgerechnet in der Brutzeit fallen mussten und warum alle Bäume für die Zufahrten des Baugebietes gefällt wurden.
Ein „Normalbürger“, der dies veranlasst hätte, hätte mit einem hohem Bußgeld rechnen müssen, ist Knake überzeugt. Die „kommunale Selbstverwaltung“ habe offensichtlich, bar jeder Kontrolle, Narrenfreiheit. Knake: „Bemerkenswert dabei ist, dass der Holtgaster Bürgermeister Enno Ihnen auch der Vorsitzende des Umwelt- und Naturschutzausschusses der Samtgemeinde Esens ist, nach meiner Meinung, mit Verlaub, eine krasse Fehlbesetzung.“
Landkreis wehrt sich
Die Kommunen hätten bei der Beachtung und Umsetzung des Naturschutzrechtes – eigentlich – Vorbildfunktion, davon sei jedoch nichts zu merken. Die Kreisbehörde entgegnete gestern, sie habe „keine Ausnahmegenehmigung erteilt, die in Rede stehenden zwölf Eichen in dem geplanten Baugebiet in Holtgast fällen zu dürfen“. Dies sei allerdings auch gar nicht erforderlich gewesen, weil im „Zuge des Bebauungsplanes
die Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz abzuarbeiten war. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ist die Kreisverwaltung weder Aufsichtsnoch Genehmigungsbehörde“, heißt es in der Pressemitteilung des Landkreises. Der Kreis genehmige lediglich die Flächennutzungsplanung der kreisangehörigen Kommunen, die im vorliegenden Fall keine konkreten Feststellungen über das Fällen der Bäume enthielt. Im Übrigen weist der Kreis darauf hin, dass die „Prüfung der Angemessenheit der Eingriffsregelung“ der Gemeinde obliegt beziehungsweise dem Erschließungsträger. Wie auch immer: Der Landkreis Wittmund ist nach Hinweisen der Anlieger auf die Baumfällaktion tätig geworden und hat die Baumaßnahme gestoppt. „So hat die Gemeinde die Möglichkeit zu prüfen, ob die Eingriffsregelung im Bebauungsplan ausreichend ist“, heißt es abschließend in der Stellungnahme des Landkreises.
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Warum mussten die Eichen weichen?
Von Susanne Ullrich
Eigentlich sollte das neue Baugebiet „Oll School-padd“ Holtgast das neue Aushängeschild der Gemeinde sein. Jetzt stellt sich allerdings die Frage, warum die Eichen gerade in der Brutzeit abgeholzt werden – und wer dafür die Verantwortung trägt.
Kelsch informierte den Naturschützer Manfred Knake, dieser wiederum setzte seinerseits einiges in Bewegung. So wies er den Landkreis in einem offenen Brief an Landrat Matthias Köring auf eine seiner Meinung nach fehlerhafte Bewertung des Umweltberichtes zum Baugebiet hin, welches letztendlich zur Fällung führte: „Betroffene Arten wurden nur unzureichend erfasst.“
„Die Eichen waren weder tot, krank noch befallen“
Der Landkreis Wittmund ist den Hinweisen nachgegangen und hat die Maßnahme gestoppt. Für die Hälfte der Bäume und die in ihren Ästen und Zweigen brütenden Vögel kam diese Hilfe jedoch zu spät. In der Bauleitplanung sei der Landkreis jedoch weder Aufsichts- noch Genehmigungsbehörde, teilt die Pressestelle des Landkreises mit. Der Kreis genehmigt lediglich die Flächennutzungsplanung. Diese habe jedoch keine konkrete Feststellung über das Fällen der Bäume beinhaltet. Verantwortlich sei die Gemeinde.
Die Anwohner haben daher das Gespräch mit Bürgermeister Enno Ihnen gesucht. Der verwies auf die im Rahmen einer öffentlichen Ratssitzung getroffenen Entscheidung. „Allerdings war von uns Anwohnern keiner in dieser Sitzung“, bedauert Corinna Kelsch heute. Zudem hat die Gemeinde die Grundstücks- und Projektmanagement-Gesellschaft Leer-Wittmund mbH (GPL) als Erschließungsträger beauftragt.
„Es sind alle notwendigen Genehmigungen vorhanden“, erklärte Rolf Brauner von der GPL auf Nachfrage. „Wir arbeiten nach dem von der Gemeinde Holtgast genehmigten Bebauungsplan.“ Der Bürgermeister habe nun den Anwohnern zugesagt, die GPL zu Gesprächen mit ihnen an einen Tisch zu holen. „Die Eichen waren weder tot, krank noch befallen“, stellt Kelsch klar. Ziel müsse es daher sein, sie zu erhalten.
„Warum mussten die Eichen weichen?“ titelte die OZ in wohl eher augenzwinkernder Scheinheiligkeit und die Antwort auf die rhetorische Frage lautet: It’s the economy, stupid!
Denn die Vermarktung der unmittelbar anliegenden Neubau-Grundstücke dürfte der Gemeinde Holtgast wohl nicht gelungen sein, wären diese aus südlicher Richtung von altem Eichenbestand beschattet gewesen.
Sowas weiß auch der Baugebietsausweiser selbstverständlich vor der Planung, insofern die Entscheidung zum Rechtsbruch im Rahmen der Fällaktion einen sehr bewußten Akt darstellte, der dem bekannt eigentümlichen Holtgaster Wirtschaftlichkeitsbegriff geschuldet ist.