Die „Delegitimierung des Staates“- von der DDR zur BRD

„Frühlingserwachen“ von Rudolf Wildermann und http://www.rudolf-wildermann.de/Raum7/Zeichnung%2058.html (mit freundlicher Genehmigung)

In der Deutschen Demokratischen Republik war es der Paragraf 106 des Strafgesetzbuches: „Staatsfeindliche Hetze„, der einen bei abgehörten unbedachten Äußerungen gegen den Staat oder dessen Vertreter schon mal für ein paar Jahre im Knast verschwinden lassen konnte.

So hieß es in Absatz 1 Satz 3: (1) Wer mit dem Ziel, die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik zu schädigen oder gegen sie aufzuwiegeln […] Repräsentanten oder andere Bürger der Deutschen Demokratischen Republik oder die Tätigkeit staatlicher oder gesellschaftlicher Organe und Einrichtungen diskriminiert […] wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

Was man in der DDR konnte, kann man auch in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Paragrafen § 90a des Strafgesetzbuches: Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3)
1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht […] wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Auch die Institutionen der Europäischen Union sind gegen Kritik geschützt. Paragraf 90 c des StGB stellt dies unter Strafe: § 90cVerunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) die Flagge oder die Hymne der Europäischen Union verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Europäischen Union entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar.

Daraus machte das Bundesamt für Verfassungsschutz unter dessen Präsidenten Haldenwang (für eine CDU-Bundestagskandidatur im November 2024 zurückgetreten),  den Begriff „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“, mit dem die Kritiker der Corona-Maßnahmen und der Ukraine-Unterstützung Deutschlands die Aufmerksamkeit der Inlands-Schlapphüte erlangten:

Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates

Verschiedene Akteure instrumentalisierten das Protestgeschehen gegen Corona-Schutzmaßnahmen, um losgelöst von jeder sachbezogenen Kritik eine tatsächlich verfassungsfeindliche Agenda zu verfolgen. Dies äußert sich unter anderem in einer aggressiven Agitation gegen Repräsentanten und Institutionen des Staates, um dessen Legitimität systematisch zu untergraben.
Auch nach der Aufhebung der staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie im Frühjahr 2022 beteiligten sich Gruppierungen und Einzelpersonen aus dem Phänomenbereich der ´Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates` am Protestgeschehen, das sich im Zuge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der Diskussion um Inflation und Energiesicherheit ab etwa Herbst 2022 ausbildete. Allerdings entfalteten diese Aktivitäten keine nennenswerte Resonanz.

„Keine nennenswerte Resonanz“ liegt vor allem daran, dass die Medien gar nicht, kaum oder nur verzerrt über diese Proteste und Demonstrationen berichteten!

Merke: Wer die unsäglichen Rechtsbrüche der Bundesregierung während der Corona-Welle, die weitgehend verschwiegene Vorgeschicht und die Hintergründe des Ukraine-Krieges oder die heilige Kuh der enorm teuren und wirkungslosen „Energiewende“ öffentlich kritisiert, steht auf dem Schirm der Kölner Verfassungshüter. Da merkt man doch, woher derzeit der politische Wind in Deutschland weht. Wie sagte doch mein Nachbar: „Auf dem Weg in die DDR.2.0, besser ist´s, die Schnauze zu halten.“

Kritik an der „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ kam umgehend von Staatsrechtlern: „Gummiparagraf , der Verfasungsschutz als Geheimdienst bestimme faktisch über die Grenzen der Meinungsfreiheit, das Grundgesetz ist keine echte Verfassung“, etc.

Und es geht noch gummihaft weiter mit dem Drehen und Einengen der Meinungsfreiheit nach Artikel 2 Grundgesetz:
Strafgesetzbuch (StGB) [während der Corona-Zeit „angepasst“!]
§ 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung
(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.
(2) Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ 186) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Da kann es strafbar werden, wenn man schon den nicht sehr intelligenten oder korrupten Kommunalpolitiker X (oder die -*in) aus der Gemeinde Y als dösigen Abstimmungstrottel, Parteimarionette oder als korrupten Selbstbediener bezeichnet. Nicht wenige Politiker machten durch Anzeigen mit Hilfe einer Anwaltskanzlei durch Abmahnungen gewinnbringenden Gebrauch vom § 188 StGB. Als aber Alice Weidel von der AfD von einem NDR-Moderator im Fernsehen als „Nazi-Schlampe“ tituliert wurde, hatte das keine Konsequenzen, das war angeblich „Satire“. Da hieß es vom Landgericht Hamburg, vor dem Frau Weidel geklagt hatte: „Als Person im Blickpunkt der Öffentlichkeit müsse die Politikerin überspitzte Kritik hinnehmen, weshalb ihr Interesse gegenüber der Meinungsfreiheit weniger stark zu gewichten sei.“ Aha, es sind eben nicht alle gleich vor einem Gericht.

Auf der sicheren Seite ist man also, wenn Kritik an Politikern oder dem politischen System als Satire verkauft wird, das war auch in Grenzen in der DDR-erlaubt. Oder so, wie es das ZDF-Ekel Jan Böhmermann, zwangsfinanziert von allen erwachsenen Bundesbürgern, zur Perfektion treibt, siehe Erdogan als „Ziegenficker“. Für seine „Satire“ gab es für ihn auch schon mal den berühmt-berüchtigten Grimme-Preis „für hochwertige Fernsehsendungen“, mit dem sich Medienschaffende selbst beweihräuchern.

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