Die Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich aus Düsseldorf vertritt Mandaten, die nach Corona-Impfungen erkrankt sind. Die Symptome der Impffolgen kommen abertausendfach vor: Lähmungen, Hautausschläge, ständiges Unwohlsein bis zur Arbeitsunfähigkeit oder Herzmuskelentzündungen, im schlimmsten Fall „plötzlich und unerwartet“. Kurz vor dem ersten Gerichtstermin schießt sich die öffentlich-rechtliche Sendeanstalt rbb im Sendeplatz „Kontraste“ auf die Anwälte ein.
Sendung vom 27. April 2023 in der Mediathek:
Dort werden die Nebenwirkungen auf „sehr selten“ reduziert, obwohl nur ein Bruchteil der Corona-Impfnebenwirkungen überhaupt ärztlich erfasst und weitergemeldet wurden. Auch die Möglichkeit, seine Nebenwirkungen direkt ans das Paul-Ehrlich-Institut zu melden, ist kaum bekannt: https://nebenwirkungen.bund.de/nw/DE/home/home_node.html
So geht Kampagnenjournalismus einer öffentlich-rechtlichen Sendeanstanstalt in der ARD, die nur mit Zwangsgebühren am Leben gehalten werden kann. Die Kanzlei wehrte sich in einer Pressemitteilung:
28.04.2023 – 15:36
Deutschlandweit bekannter Klägervertreter in Impfschadensfällen sieht sich kurz vor den ersten Gerichtsterminen rbb-Kampagnenjournalismus ausgesetzt
Düsseldorf (ots)
Die auf die juristische Aufarbeitung von massenhaft auftretenden Schäden spezialisierte Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich aus Düsseldorf bearbeitet derzeit über 1.000 Mandate für Menschen, die nach ärztlicher Auffassung einen Gesundheitsschaden nach Impfung mit einem Covid 19 mRNA-Impfstoff erlitten haben. In diesem Zusammenhang wurden bereits über 4.000 kostenlose Erstberatungen durchgeführt.
Derzeit führt die Kanzlei bundesweit Klagen gegen die Hersteller der mRNA-Vakzine. Nachdem die ersten Schriftätze gewechselt wurden, hatten mehrere Landgerichte zu mündlichen Verhandlungsterminen geladen. Nachdem bereits Termine bei anderen Landgerichten verschoben worden waren, schienen nun die ersten drei Verfahren dieser Art am 04.05.2023 vor dem Landgericht Düsseldorf stattzufinden.
Auch diese Termine wurden mittlerweile verschoben. „Das mediale Interesse bezüglich dieser ersten Klagen unserer Kanzlei war und ist enorm“ sagt Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, Gründungspartner der Kanzlei. „Nach einer Kolumne zu diesem Thema, die Focus online verbreitete, erreichten uns Presseanfragen von ARD, ZDF, Pro7//Sat 1, RTL, WDR, arte, Stern, Spiegel, FTD, FAZ, dpa, reuters, SZ, Funke Mediengruppe, RP und anderen Medienhäusern“, wird der Anwalt konkret.
Besondere Aufmerksamkeit bekam ein Beitrag im ZDF heute journal mit Christian Sievers. Das lag nicht nur an der schrecklichen Leidensgeschichte der jungen Selin als Betroffener, sondern auch an dem bemerkenswerten Interview mit Herrn Bundesgesundheitsminister Lauterbach im Anschluss an dieses Stück. Das ZDF berichtete über Impfschäden in heute und heute journal. Die ARD brachte zur Vorbereitung der Termine Beiträge in „plusminus“ und der WDR in der „Lokalzeit“.
„Auch der rbb meldete sich am 20.4.23 und erklärte, ebenfalls Mandanten in einem solchen gerichtlichen Verfahren begleiten zu wollen. Dazu wolle man ein Interview mit uns führen, in dem es um den Inhalt der Gerichtsverfahren gegen die Impfstoffhersteller und um die Schicksale der Betroffenen gehen solle. Tatsächlich hat sich das Interview jedoch nach wenigen Einleitungsfragen thematisch ausschließlich mit Äußerungen und Tätigkeiten des Anwalts befasst, die außerhalb der laufenden zivilrechtlichen Verfahren liegen.“
Aus der Fragestellung und dem vorgehaltenen Inhalt habe sich ergeben, dass es dem Journalisten nicht etwa um das Schicksal der Betroffenen oder aber um juristische Fragen rund um die anstehenden Zivilprozesse, sondern einzig und allein um – aus Sicht des Interviewers – diskreditierende Inhalte gegangen sei.
Rechtsanwalt Dr. Marco Rogert habe den Journalisten nach Abschluss des Interviews zur Rede gestellt und eine Erklärung für die aus seiner Sicht in der Sache vollkommen unangemessene Zielrichtung der Fragestellung verlangt. Der Journalist habe daraufhin wörtlich erklärt: „Ich verspreche Ihnen, das Stück wird Ihnen nicht gefallen. Die Fragen habe ich ihm gestellt, weil ich ihn für einen unseriösen Anwalt halte“. Auf Nachfrage habe er aber auch zugegeben: „Herr Ulbrich verfügt ohne jeden Zweifel über außergewöhnlich viel Wissen zu dem Thema Impfstoffe und deren Nebenwirkungen.“
Einige Aspekte des am 27.4.2023 ausgestrahlten Berichts sollten aus Sicht der Rechtsanwälte nicht unkommentiert bleiben. So habe der rbb für den Bericht mit „Impfschäden – die Sammelklagen und ihre Hintergründe“ geworben. Hierzu stellen die Anwälte klar, dass es sich bei den von ihnen eingereichten Klagen um keine Sammelklage handele sondern um Individualklagen. Das zeige bereits, mit welcher journalistischen Sorgfalt gearbeitet worden sei, finden die Anwälte. Zudem werde nichts zu den Hintergründen der Klage gebracht sondern ausschließlich zu vermeintlich abwegigen Ansichten eines Klägervertreters.
Soweit der Beitrag versuche, die Einreichung einer Strafanzeige als Argument dafür zu verwenden, dass der Anwalt „Verschwörungstheorien“ anhänge, stellen die Anwälte klar, dass es sich in den geäußerten Aspekten um Verdachtsmomente handele, die den Anlass geben sollten, dass die Staatsanwaltschaft prüft, ob ein Anfangsverdacht vorliegt. Rechtsanwalt Ulbrich habe dem Interviewer diesen Sachverhalt mehrfach und nachdrücklich dargelegt. Gesendet wurde diese Aufnahme nicht.
Der Bericht behaupte zudem unter Verweis auf Herrn Prof. Dr. Watzl, es gebe im medizinischen Bereich den Begriff „V-Aids“ nicht. Die Anwälte stellen klar, dass sie lediglich Darstellungen aus englischsprachigen Fachaufsätzen (genaue Angaben siehe Fußnote) verarbeitet hätten. Möglicherweise kenne der Experte Prof. Dr. Watzl diese in ausländischen Fachaufsätzen erschienenen Berichte nicht.
Der Interviewer habe diesen Sachverhalt und den Verweis auf deutsche Immunologen, die die Darstellung der Anwälte bestätigen könnten, schlichtweg ignoriert. „Die journalistische Sorgfalt und Ausgewogenheit sind bei derartiger Berichterstattung nicht gegeben. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier angesichts der erheblichen medialen Reichweite unserer Kanzlei Kampagnenjournalismus betrieben wird, mit dem Ziel, unmittelbar vor den ersten Gerichtsverfahren die Anwälte der Impfopfer unmöglich zu machen. Das ist neben weiteren Verstößen gegen den Deutschen Pressekodex vor allem ein ungeheuerlicher Verstoß gegen die mediale Neutralitätspflicht in laufenden Gerichtsverfahren.
Profiteur sind die Pharmahersteller, die mehrstellige Milliardengewinne mit der Produktion und dem Vertrieb der Vakzine verbucht haben, die Verantwortung für Impfschäden aber nicht übernehmen möchten“, setzt Rechtsanwalt Rogert die Ereignisse in einen größeren Rahmen.
Die Intendanz des rbb und der Deutsche Presserat sowie der Deutsche Rundfunkrat wurden über den Vorgang informiert.
Fußnote: Literaturangaben:
a) Zeitschrift Food and Chemical Toxicology (2022), S. 164 ff. Stephanie Seneff et al. „Innate immune suppression by SARS CoV2 mRNA vaccinations: The role of G-quadruplexes, exosomes, and MicroRNAs“, https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S027869152200206X
b) Zeitschrift Virology Journal (2022), Kanji Yamamoto, Center of Varicose Veins, Okamura Memorial Hospital, Kakita Shimizu-cho, „Adverse effects of COVID-19 vaccines and measures to prevent them“
Pressekontakt:
Rogert & Ulbrich
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