Zunächst war es die NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU), die auf rechtsstaatliche Normen pfiff: Ich möchte Lehrkräfte ausdrücklich ermuntern, an diesen Demonstrationen für unsere lebendige Demokratie teilzunehmen, um ein Zeichen zu setzen – gern auch mit ihren Schülern“, sagt NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU). Sie selbst sei erst vor wenigen Tagen auf einer gewesen. […]
Auf die Frage, ob dies auch ein Zeichen gegen die AfD sei, antwortete die Ministerin: „Unser Ministerpräsident hat die AfD jüngst als Gefahr für die Demokratie bezeichnet. […].
Nun folgt in Rheinland-Pfalz die SPD-Bildungsministerin und Juristin (!) Stefanie Hubig (in einer Ampel-Koalition) mit einem Rundschreiben, in dem sie, und das ist nicht zu beanstanden, dies äußert: Parteipolitische Werbung oder Warnung vor demokratisch legitimierten Parteien ist Lehrkräften in der Schule untersagt. Daher dürfen sie dort beispielsweise weder zu parteipolitischen Veranstaltungen einladen noch zu Demonstrationen für oder gegen politische Parteien bzw. zur Teilnahme daran aufrufen. Auch dürfen keine demokratisch legitimierten Parteien von Veranstaltungen ausgeschlossen werden.
Rolle rückwärts
Aber dann lässt sie die Katze mit einer Rolle rückwärts aus dem Sack und schreibt genau das Gegenteil vom vorher Gesagten: „Deswegen ist es legitim, darauf hinzuweisen, dass Demonstrationen stattfinden und über sie zu informieren, wenn sie sich ausdrücklich für die Stärkung des demokratischen Rechtsstaates und gegen dessen Zerstörung richten […] In diesem Sinne möchten wir Sie hiermit ermutigen: Lassen Sie sich nicht einreden, Sie als Lehrkräfte seien zu einer meinungslosen und wertelosen Neutralität verpflichtet. Niemand erwartet von den Schulen, dass sie alle Probleme dieser Welt lösen – und wir erwarten dies auch nicht von unseren Lehrkräften. Es geht darum, Haltung zu zeigen – und wir wissen, dass unsere Lehrkräfte das tun.[…]
Das Rundschreiben im Wortlaut: https://bildung-rp.de/fileadmin/user_upload/bildung-rp.de/pl/Newsletter/2024/20240228_Engagement_fuer_Demokratie.pdf
Dämon AfD
Gegen wen sich diese von Parteien und Verbänden inszenierten Demonstrationen richten, ist kein Geheimnis, es ist die zweifellos „demokratisch legitimierte“ Oppositionspartei AfD im Bundestag, die zu einer ernsthaften Konkurrentin der etablierten Parteien wird und die SPD bei den Landtagswahlen in Ostdeutschland zur Splitterpartei machen könnte. Auslöser der Demos war der Lauschangriff von „Correctiv“ anlässlich eines privaten Treffens von konservativen Politikern und Privatleuten bei Potsdam, die dort die Rückführung von illegal eingereisten oder kriminellen Migranten mit dem Stichwort „Remigration“ diskutierten. „Correctiv“ machte daraus den Begriff „Deportation“ (nahm das aber inzwischen von der WebSeite zurück), um eine bewusster Nähe zum Nationalsozialismus und der Wannseekonferenz von 1942 herzustellen. Das wird bis heute unkorrigiert von vielen Medien so weiterverbreitet.
Die Bildungsministerin irrt
Zudem irrt die Ministerin: Lehrkräfte als Beamte sind während ihres Dienstes zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet, es gilt das Mäßigungsgebot. Ein Verstoß dagegen ist eine Dienstpflichtverletzung. Was zur Zeit an nicht wenigen Schulen praktiziert wird ist Indoktrination statt Wissensvermittlung.
Der „demokratische Rechtsstaat“ wird derzeit auch von Politikern der etablierten Parteien an die Wand gefahren, sei es von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD), der sich in der Taurus-Abhöraffäre hinter die beteiligten hochrangigen Luftwaffenoffiziere stellt, die nicht nur einen Angriffskrieg mit deutschen Waffen auf russisches Territorium diskutierten, sondern auch NATO-Geheimnisse wie den Einsatz von Briten oder Amerikanern in der Ukraine öffentlich machten. Schuld hatte natürlich Putins Propaganda, nicht etwa die Offiziere. Oder der neuen Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Hier werden bundesweite angeblich „demokratiefeindliche“ Aktionen erfasst. Ziel sind bisher hauptsächlich Kritiker der Querdenken-Bewegung, die auf kritischen Corona-Demonstrationen gegen die Übergriffigkeit des Staates mit den Zwangsmaßnahmen protestierten und als „Verschwörungstheoretiker“ diffamiert werden. Eine Aufarbeitung des Impfskandals mit den vielen gesundheitlich Geschädigten (und Toten) durch die Impfung steht dagegen noch aus.
Wer sind die „Feinde der Demokratie“?
Es stellt sich daher die Frage, wer die tatsächlichen „Feinde der Demokratie“ sind. Sind es auch die, die auf Transparenten „AfDler töten“ fordern; die, so ZDF-Pöbler Böhmermann in Richtung auf die österreichische FPÖ, zum „Nazis keulen“ aufrufen oder die, die auf einer Demonstration im berühmt-berüchtigten Moordorf in Ostfriesland zu „AfD im Moor versenken“ aufforderten? Die ständig gegen „Hass und Hetze“ wettern, entpuppen sich als die schlimmsten Hetzer. Und ja, es gibt in der AfD Charaktere, um die man besser einen Bogen machen sollte, aber die gibt es in anderen Parteien auch, sogar in Parteien, die in der Regierungsverantwortung sind.
Das Gesetz, gegen das forlaufend „aus Haltung“ verstoßen wird:
Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG)
§ 33Grundpflichten
(1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.
(2) Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt.