In der Deutschen Demokratischen Republik war es der Paragraf 106 des Strafgesetzbuches: „Staatsfeindliche Hetze„, der einen bei abgehörten unbedachten Äußerungen gegen den Staat oder dessen Vertreter schon mal für ein paar Jahre im Knast verschwinden lassen konnte.
So hieß es in Absatz 1 Satz 3: (1) Wer mit dem Ziel, die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik zu schädigen oder gegen sie aufzuwiegeln […] Repräsentanten oder andere Bürger der Deutschen Demokratischen Republik oder die Tätigkeit staatlicher oder gesellschaftlicher Organe und Einrichtungen diskriminiert […] wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
Was man in der DDR konnte, kann man auch in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Paragrafen § 90a des Strafgesetzbuches: Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3)
1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht […] wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Auch die Institutionen der Europäischen Union sind gegen Kritik geschützt. Paragraf 90 c des StGB stellt dies unter Strafe: § 90cVerunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) die Flagge oder die Hymne der Europäischen Union verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Europäischen Union entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar.
Daraus machte das Bundesamt für Verfassungsschutz unter dessen Präsidenten Haldenwang (für eine CDU-Bundestagskandidatur im November 2024 zurückgetreten), den Begriff „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“, mit dem die Kritiker der Corona-Maßnahmen und der Ukraine-Unterstützung Deutschlands die Aufmerksamkeit der Inlands-Schlapphüte erlangten:
Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates
Verschiedene Akteure instrumentalisierten das Protestgeschehen gegen Corona-Schutzmaßnahmen, um losgelöst von jeder sachbezogenen Kritik eine tatsächlich verfassungsfeindliche Agenda zu verfolgen. Dies äußert sich unter anderem in einer aggressiven Agitation gegen Repräsentanten und Institutionen des Staates, um dessen Legitimität systematisch zu untergraben.
Auch nach der Aufhebung der staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie im Frühjahr 2022 beteiligten sich Gruppierungen und Einzelpersonen aus dem Phänomenbereich der ´Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates` am Protestgeschehen, das sich im Zuge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der Diskussion um Inflation und Energiesicherheit ab etwa Herbst 2022 ausbildete. Allerdings entfalteten diese Aktivitäten keine nennenswerte Resonanz.