„Politische Justiz“, ein „Skandalurteil“ wird der Prozess gegen eine 74 Rentnerin vor dem Amtsgericht in Düsseldorf von Kritikern bezeichnet. Was war ihr „Vergehen“? Sie hatte auf Facebook diesen Satz gepostet: „Blablabla. Wir brauchen Fachkräfte und keine Asylanten, die sich hier nur ein schönes Leben machen wollen, ohne unsere Werte und Kultur zu respektieren. Schickt die, die hier sind, mal zum Arbeiten. Wir sind nicht auf Faulenzer und Schmarotzer angewiesen und schon gar nicht auf Messerkünstler und Vergewaltiger“.
Sie reagierte damit auf einen Satz von Wirtschaftsminister Dr. Robert Habeck mit dem Wortlaut „Deutschland ist auf Zuwanderung angewiesen, um den Arbeitskräftebedarf zu decken.“ Das brachte ihr eine Anklage der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen „Volksverhetzung“ ein. Im Prozess, der gerademal 30 Minuten dauerte, wurde sie von Richter Tobias Kampmann zu einer Zahlung von 1750 Euro verdonnert, bei einer monatlichen Rente von nur 1400 Euro. Die Angeklagte bereute vor Gericht ihre Äußerungen, was den Staatsanwalt zur folgenden Äußerung hinreißen ließ: Ihre „massive Politikkritik“ müsse jedoch strafverschärfend berücksichtigt werden. Nur ist auch eine polemische Politikritik kein Straftatbestand. Richter Kampmann ist anscheinend ebenfalls politisch voll „auf Linie“: Die Angeklagte „bewege sich sehr nahe an diesen Vorbehalten und der Medienberichterstattung dazu“, aber diese „Vorbehalte seien falsch“.
Auch das ist eine politische Meinungsäußerung. Wer liegt hier „falsch“? Liest der Mann keine Polizeistatistik zum überproportionalen Anteil von Gewaltverbrechen durch männliche Asylanten? Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mehr hier