Der Wattenrat Ostfriesland hat eine Stellungnahme zum bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Sandtagesbaus in Utgast an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie geschickt. Die Stellungnahme des Wattenrates führt u.a. aus:
Das planende Ingenieurbüro H&M aus Hesel hat in seiner Zusammenfassung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung festgestellt: Zitat „Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Nassbauerweiterung des Quarzsandtagebaus der Kiesgruben Günther Müller GmbH & Co. KG zwar z.T. erhebliche nachhaltige Umweltauswirkungen verursacht, dass andererseits aber nachteilige Beeinträchtigungen durch Umsetzung verschiedenster Maßnahmen wirkungsvoll vermieden bzw. minimiert werden. Aus naturschutzrechtlicher Sicht ist festzustellen, dass der geplante Eingriff mit erheblichen Eingriffen in Naturhaushalt und Landschaftsbild einhergeht.“ Zitat Ende.
Die Eingriffsfläche liegt aber nach den vorliegenden Fachkarten im europäischen Vogelschutzgebiet V63, Ostfriesische Seemarschen von Norden bis Esens, im Bereich des Landkreises Wittmund ausgewiesen als Landschaftsschutzgebiet (LSG 25 WTM). In der vorliegenden Zusammenfassung des Ingenieurbüros H&M wird auf das Vogelschutzgebiet kein Bezug genommen; es ist zudem daraus nicht ersichtlich, ob eine zwingend vorgeschriebene FFH-Verträglichkeitsprüfung nach dem Bundesnaturschutzgesetz vorgenommen wurde. Die Sachverhaltsermittlungen sind daher unzureichend.
Das Vogelschutzgebiet V63 wird in diesem Bereich Utgast/Holtgast bereits durch den Windpark Utgast beeinträchtigt, deren gerade repowerten Anlagen nur wenig hundert Meter vom Vogelschutzgebiet errichtet wurden, obwohl die bereits gerichtlich bestätigten Abstände nach dem „Helgoländer Papier“ bei 1200 Metern liegen. Zusätzlich wurde in diesen Bereich die Umgehungsstraße Bensersiel laut Urteil vom Bundesverwaltungsgericht vom 17. März 2014 rechtswidrig gebaut. Eine erforderliche Summationsprüfung liegt also gar nicht vor.
Die Vorbelastungen in diesem Gebiet sind erheblich und dürften mit der Kiesgrubenerweiterung und dem damit verbundenen jahrelangen Zu- und Abfahrtsverkehr, der jetzt schon für die Anwohner intolerabel ist, noch erheblich zunehmen.
Das Schreiben des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie, in dem das Verfahren beschrieben wird, können Sie hier als .pdf_Datei aufrufen: Landesamt Bergbau_Utgast_09. Jan. 2018