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Die „Delegitimierung des Staates“- von der DDR zur BRD

In der Deutschen Demokratischen Republik war es der Paragraf 106 des Strafgesetzbuches: „Staatsfeindliche Hetze„, der einen bei abgehörten unbedachten Äußerungen gegen den Staat oder dessen Vertreter schon mal für ein paar Jahre im Knast verschwinden lassen konnte.

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