Wer´s noch nicht gemerkt haben sollte: Das Grundrecht der Meinungsfreiheit wird in diesem „besten Deutschland aller Zeiten“ immer weiter ausgehöhlt, schon lächerliche Äußerungen können einem im Morgengrauen den Besuch der Polizei und später eine Verurteilung einbringen.
Erinnert sei an die „Schwachkopf“-Affäre, der einem Blogger wegen eines Posts auf X gegen Minister Habeck (B90/Die Grünen) einen Durchsuchungsbeschluss und die Beschlagnahme seines Tablets einbrachte. Auslöser war der Strafantrag der Staatsanwaltschaft Bamberg im offensichtlich vorauseilendem Gehorsam, bevor Wirtschaftsminister Habeck tätig wurde.
Rechtsgrundlage ist der seit 2021 geltende Gummiparagraf 188 des Strafgesetzbuches, auch Majestätsbeleidigungsparagraf genannt:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung
(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.
Es kommt noch besser: Dem Rentner wurde ebenfalls zu Last gelegt, „Volksverhetzung“ mit einem vorgeblich antisemitischen Spruch auf der Plattform „X““ veröffentlicht zu haben: „Deutsche kauft nicht bei Juden – Wahre Demokraten! Hatten wir alles schon mal!“. Auch das ist erkennbar eine Warnung vor den Zuständen im Nationalsozialismus – und keine „antisemitische Hetze“. Der Rentner wurde vom Amtsgericht Bamberg zu einer Geldstrafe verurteilt.
Wesentlich härter traf es den Journalisten und Chefredakteur des Deutschland-Kuriers (DK), David Bendels, der eine erkennbar satirische Fotomontage der Noch-Innenministerin Nancy Faeser (SPD) veröffentlicht hatte. Faeser trug darauf ein Schild mit dem Text “Ich hasse Meinungsfreiheit“. Das Amtsgericht Bamberg (wieder Bamberg!) verurteilte daraufhin am 07. April 2025 den nicht vorbestraften Bendels zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten (!) auf Bewährung nach der Strafanzeige von Faeser. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Was ist eigentlich los in diesem Land? US-Vizepräsident J.D. Vance hatte auf der Sicherheitskonferenz in München im Februar 2025 vor der Einschränkung der Meinungsfreiheit in Deutschland und der EU gewarnt, und stieß dafür überwiegend auf Unverständnis bei den Ampel-Politikern und in den Mainstreammedien. Nur lag er völlig richtig.